Telefonisch verständigt hielt das KRFA Ausschau und folgte der Spur, die entlang der Höhenstraße bis zum Wohnort des Fahrzeughalters führte. Da die ausgetretenen Betriebsmittel keine Gefahr darstellten, genügte die Verständigung an den ÖAMTC für das Schadensfahrzeug. Ein weiterer Einsatz außer der Meldung an die LT war nicht erforderlich.