Diese Frage stellte der Verein Lebensraum Hungerburg an den ressortverantwortlichen Vizebürgermeister Christoph Kaufmann, welcher umgehend detaillierte Information übermittelte:
Hier die Zusammenfassung der schriftlichen Information durch den Leiter des Innsbrucker Forstamtes, Dipl. Ing. Andreas Wildauer, an den Verein:
"Auf Grund der aktuellen Steinschlaggefahr und einer durch die Begutachtung seitens des Landesgeologen verhängte Sperre darf keine wie immer geartete Benützung stattfinden. Solange die Gefahrenmomente nicht beseitigt sind, sind die Weganlagen eindeutig gekennzeichnet und wirksam gegen die Benützung abzusperren, andernfalls bei einem weiteren Steinschlagereignis mit Personenschaden ein nicht tragbares Haftungsrisiko für den Wegerhalter und die Stadt zum Tragen kommen würde."
Aus diesem Grund wurden auch die Felsbrocken nicht weggeräumt. Dies würde Spaziergängern fälschlich suggereieren, dass die Gefahr gebannt und eine gefahrlose Begehung wieder möglich sei.
Weiter DI Wildauer: "Zur Lösung der aktuellen Steinschlagproblematik ist inzwischen der Geotechniker DI Dr. Jörg Henzinger zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Es wird zu einer Kombination von der Errichtung von Dämmen, teilweise vielleicht kleinflächigen Vernetzungen bis hin zum Durchsteigen der Felswände kommen, damit nachhaltig und langfristig die Benützung der Weganlagen wieder möglich ist. Der Geotechniker ist derzeit mit den Außenaufnahmen beschäftigt und wird anschließend im Winter das technische Sanierungskonzept mit Kostenschätzung erstellen.
Der gesetzte Termin für das Sanierungskonzept ist der 01.03.2014- anschließend kann es zur Umsetzung kommen. Seitens der Stadt Innsbruck trauen wir uns aufgrund der prekären Gefahrensituation nicht zu, Maßnahmen zur Sicherung zu setzen, ohne dass diese von einem befugten und qualifizierten Fachmann geplant und freigegeben sind. Auch hier gilt es, die entsprechende Sorgfaltspflicht einzuhalten, andernfalls bei falsch gesetzten Maßnahmen wiederum die Haftung für die Stadt Innsbruck als Grundbesitzer und Wegerhalter durchschlagen würde."
Herzlichen Dank an das Forstamt und DI Wildauer für die detaillierte Information, da nun doch einige der zahlreichen Anfragen an den Verein in dieser causa beantwortet werden konnten!