Brief vom 23.11.2014 an:
Stadtmagistrat Innsbruck
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Betrifft: Auflage Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HU-B2 Zahl III – 10465/2014 Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 24.10.2014 haben Sie die Bevölkerung der Hungerburg in Kenntnis gesetzt, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Bebauungsplan für die Hungerburg aus dem Jahre 2008 um die Festlegung der Nutzflächendichte zu ergänzen.
Als Obmann der Initiative „Baukultur und Lebensraum Hungerburg“ möchte ich zum Ausdruck bringen, dass unsere Initiative die vorgesehenen Änderungen begrüßt und dass der Festlegung einer Nutzflächendichte in der jetzt vorgesehenen Weise (z.B. die Einführung eines Wertes von 0.3 für die Nutzflächendichte für den größten Teil der Hungerburg) ausdrücklich zugestimmt wird. Die Überführung der ehemals gültigen Geschossflächendichte in die bisher allein gültige Baumassendichte hat, obwohl von einer Gleichwertigkeit beider Bebauungsgrenzen auszugehen war, zu der Ermöglichung von Spekulationsprojekten geführt.
Dies war weder im Sinne der ansässigen Wohnbevölkerung noch der im Naherholungsgebiet Hungerburg erholungssuchenden Stadtbevölkerung. Deshalb ist die geplante Festlegung einer Nutzflächendichte (so wie im neuen Bebauungsplan definiert) sinnvoll, zweckmäßig und für die positive Entwicklung des Baugebiets auf der Hungerburg dringend erforderlich.
Im Namen unserer Initiative bitte ich um rasche Verfahrensabwicklung und Inkraftsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Eines möchten wir seitens der Initiative noch bemerken: In der Vergangenheit wurden Baubewilligungen sehr großzügig vergeben. Ganze Areale wurden aus den Bebauungsplänen herausgenommen (siehe die Anlage gegenüber der AK Seehof). Es wurde zugelassen, dass „Pflanzenüberwinterungsräume“ nicht unter die Baudichte fielen, aber als Penthouse-Wohnungen verkauft wurden. Und es wurden ganze Treppenhäuser wie „Freitreppen“ behandelt und damit als „untergeordnete Bauteile“ definiert. Damit wurde Baumasse verschleiert und Gebäude konnten viel näher an die Grundstückgrenzen, zum Nachteil der Nachbarn, herangebaut werden. Auch mit diesen Tricksereien sollte es endlich ein Ende haben!
Mit freundlichen Grüßen,
Hanns-Christoph Nägerl
Dipl. Phys. Prof. Dr. Hanns-Christoph Nägerl
Gramartstraße 21a
A-6020 Innsbruck
Obmann der Initiative „Baukultur und Lebensraum Hungerburg“