Da es in der Diskussion eines Jugendraumes auf der Hungerburg auch die

Räumlichkeiten des Karmelitenkloster im Gespräch waren und sind,

folgende Auflistung der Tatsachen.

Im Jahre 1989 schloss unser damaliger Bischof Dr. Reinhold Stecher

mit dem Orden der Karmeliten einen Vertrag, welcher dem Orden das

Hungerburger Pfarrhaus als Heimat eines Karmelitenklosters zur Verfügung

stellte. Im Austausch verpflichtete sich der Orden zur Seelsorge

der Hungerburger Pfarre.

Im Kellergeschoß des Pfarrhauses gab es auch bis ins Jahr 19?? einen ca. 20 qm großen

Raum, welcher für die Kinder der Pfarre vom damaligen Novizen und jetzigen ???

Pater Paul als Jugendraum eingerichtet wurde.

Im Erdgeschoß befand sich die Pfarrkanzlei, ein Besprechungs- und ein Betraum der

ein Betraum der Klostergemeinschaft. Die Bücherei teilte sich auf zwei kleine Räume

auf, durch das Stiegenhaus getrennt (ein Raum sogar gemeinsam mit dem

Pfarrsaal).

Um die Bücherei in einem Raum unterzubringen, verzichtete das Kloster

ersatzlos sowohl auf den Gebets- als auch auf den Besprechungsraum.

Um auch einen funktionalen Pfarrsaal zu ermöglichen, übersiedelte

die Pfarrkanzlei in den ehemaligen Jugendraum im Keller.

Den Jugendraum betreffend gab es zahlreiche Sitzungen

des Klosters,des Pfarramtes und des Pfarrkirchenrates.

Gegen eine Fortführung des weniger als sporadisch genutzten Jugendraumes

sprachen folgende Fakten:

- Bauliche Tatsachen, die Unmöglichkeit der Garantie der Sicherheit der Kinder z.B.

im Falle eines Brandes, dies sind die entscheidenden Faktoren, welche Orden, Kloster

und Pfarre zum Thema Jugendraum eine weitere Diskussion umöglich machte.

-Der einleuchtendste Grund einer Verhinderung eines Jugendraumes im Klostergebäude

ist aber eine bautechnische Umöglichkeit, eine zurecht als Standard

anzusehende Barrierefreiheit zu bewerkstelligen.

 

- Im engen Stiegenhaus und im kleinen Raum kann den gesetzlich verpflichtenden

Vorschriften der Bau- und Feuerpolizei in keinster Weise nachgekommen werden.

 

- Eine "first come- first served" Doktrin ist undenkbar... Platz gibts für die ersten 10 Kinder...Undenkbar!

Auf der Hungerburg hat sich in den letzten 10 Jahren die Zahl der Kinder/Jugendlichen verzehnfacht!

Wie soll in diesem kleinen Zimmerchen Räumlichkeiten und Interieur für die große Anzahl der interessierten

Kinder und Jugendlichen untergebracht werden?

 

- Im Untergeschoß sind die Toilettenanlagen hoffnungslos veraltet und außer Betrieb und müssten nur unter

sehr hohen Kosten wieder aktiviert werden.

- so ist auch die gesamte Kanal- Hebeanlage defekt.

 

- Klostergemeinschaft und Orden zeigten sich immer um die Unterstützung der Bücherei und des Pfarrsaals

äußerst bemüht.

- Auf Räumlichkeiten des Klosters wurde unverzüglich zu Gunsten der Öffentlichkeit verzichtet, und wie

bereits angeführt ersatzlos.

 

Dass ein Kloster ein Ort der Kontemplation, der Klostergemeinschaft, von Seminaren usw. ist, wurde in die

Beurteilung auf Grund der oben erwähnten Sachlage nie einbezogen. Es leuchtet aber denoch ein, dass diese

Beschaulichkeit mit einem an sich normalen Geräuschpegel von so vielen Kindern Kindern schwer zu vereinen wäre...

vor allem, wenn man die "Größe" des Hauses an sich betrachtet.